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OLG Brandenburg, 05.12.2013 - 6 U 128/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Beweisantritts wegen Unerreichbarkeit des Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 385; StPO § 244 Abs. 3
Ablehnung eines Beweisantritts wegen Unerreichbarkeit des Zeugen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 27.06.2012 - 52 O 189/10
- OLG Brandenburg, 05.12.2013 - 6 U 128/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03
Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2013 - 6 U 128/12
Die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit des Zeugen ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Gericht unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen - unter Umständen auch unter Anwendung von Zwangsmitteln - vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, das Beweismittel in absehbarer Zeit beizubringen (BGH, Urteil vom 3.5.2006, XII ZR 195/03, BGHZ 168, 79, zitiert nach Juris Rn 25). - BGH, 12.09.2012 - IV ZR 177/11
Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen einer Beweiserhebung; Untauglichkeit eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2013 - 6 U 128/12
51 Richtigerweise kann der Beweisführer mit einem Zeugenbeweis nur ausgeschlossen sein, wenn dieses Beweismittel unerreichbar ist, § 244 Abs. 3 StPO analog (vgl. BGH, Beschluss vom 12.9.2012, IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9, zitiert nach Juris Rn 14).